Fischereiordnung

            

FISCHEREIORDNUNG

 

 

Allgemeines:

 

Betreten/Befahren der Teichanlage nur von Berechtigten, von 15 Februar  bis 15 November, eine Stunde nach Sonnenaufgang, Verlassen der Teichanlage spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang. Ein Übernachten ist zulässig anlässlich des Nachtfischens – !

Termine werden wegen dem Jagdbetrieb mit dem Pächter vereinbart!

 

Offenes Feuer, Lärmen, Baden, eigenmächtige Veränderung des Ufergeländes, der Plätze und sonstiger Einrichtungen, oder Verunreinigungen aller Art sind nicht gestattet.

 

Der eigene MÜLL muss mitgenommen werden.

Kein Fischen bei geschlossener Eisdecke (Eisfischen).

Die Entnahme von Fischen sowie der Verkauf und Handel von gefangenen Fischen vom Teich ist verboten.

Kein Einsperren von lebenden Fischen.

Es gilt catch&release, Einfachhaken, SCHONHAKENPFLICHT 

Beim Fischen sind mitzuführen:  ein Klinikum,
Berechtigungskarte/Lizenz, Hakenlöser, Unterfänger (Kescher) Bügellänge mindestens 80 cm, Abhakmatte.

Mindestschnurstärke 0,30 ist einzuhalten. Nach dem Landen (Wiegen, Messen, ev. Foto) ist der Fisch umgehend und schonend zurück zu setzen.
 

Die angeführten Dokumente und Gegenstände sind auf Verlangen kontrollberechtigten (Pächter, Fischerei,- Jagdaufseher, Jagdpächter) bzw. sonstigen, befugten Personen zur Kontrolle auszuhändigen bzw. vorzuweisen.

Der Lizenznehmer haftet für von ihm verursachte Flurschäden und Verunreinigungen.

 

Bei Zuwiderhandeln oder sonstigen Vergehen wird die Lizenz sofort entzogen.

Im überigen gilt die NÖ Fischereiverordnung

  

 

 

Angelgerät/Ausrüstung

 

Das vorübergehende Aufstellen von beweglichen Zelten und Schirmen ist nach Rücksprache mit dem Pächter gestattet.

 

Das Übernachten anlässlich des Nachtfischens/Wochenendfischen ist ebenfalls nach Rücksprache mit dem Pächter gestattet.

 

Die Fischerei darf nur mit max. 3 sichtbaren Angeln  auf freigegebenen Plätzen ausgeübt werden. Das Benutzen von geflochtener Hauptschnur,  ist nur auf das fischen von Wels gestattet.


Es dürfen generell nur Schonhaken und Einfachhaken auf Karpfen und Wels verwendet werden. Köder: Mais, Teig oder Boiles auf Karpfen, Wels mit Kunstköder oder Köderfisch, beides mindestens 21 cm lang!!!! Abhakmatte muss verwendet werden.

Schluckangeln verboten!!! Angelgeräte müssen ständig unter Aufsicht gehalten werden, das Überlassen an nicht fischereiberechtigte Personen ist verboten.

Zum Landen der gefangenen Fische ist ein Unterfänger (Kescher), Bügellänge mind. 80 cm., und eine Abhakmatte zu verwenden.

Das gleichzeitige Anfüttern auf zwei Angelplätzen ist untersagt.

Das Auslegen von Reusen, Körben, Fangleinen etc. ist untersagt.

Beim vorübergehenden Verlassen des Angelplatzes sind die Angelgeräte einzuziehen.

Teichsperren 

Für die Ausübung der Fischerei ist der Teich zu folgenden Zeitpunkt gesperrt: Außerhalb der Angelerlaubnis. In der Nacht (außer anlässlich der offiziellen Nachtfischtermine), bei geschlossener Eisdecke, bei Sperrverfügung durch den Pächter (zB. Besatz, oder Jagd)

Änderungen 

Kurzfristige Änderungen können während der Saison vom Pächter vorgenommen werden (Beschränkungen, Ergänzungen, Mitteilungen, ect.) und werden umgehend und zeitgerecht bekanntgegeben.

 
Petriheil 

Fritz Rottmann

+43 664 50 10 600                                      

 

 

 

 

E Mail.:

 

fritz.rottmann(@)aon.at